Zulassungsbedingungen

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Die Aufnahme zur Ausbildung setzt voraus, dass die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ oder ein als gleichwertig oder höher eingestufter Abschluss (Maturität oder Diplommittelschulabschluss inkl. der integrativen Fachmittelschule IMS F).
  • Vorpraktikum im sozialpädagogischen Bereich von mindestens 800 Stunden; Bewerberinnen/Bewerber mit rein schulischer Ausbildung müssen zusätzlich sechs Monate Arbeitserfahrung nachweisen.

Bei fehlendem anerkannten Abschluss auf Sekundarstufe II besteht nach dem vollendeten 22. Lebensjahr die Möglichkeit, in einem anerkannten Verfahren die Gleichwertigkeit anderweitig erworbener Qualifikationen und Kompetenzen nachzuweisen.

Die Aufnahme erfolgt aufgrund einer Prüfung und einer Eignungserklärung.